Beteiligungen

Beteiligungen

Die Finanzen des Kreises Euskirchen werden zwar vorrangig im Haushalt abgewickelt, jedoch wird damit nicht das gesamte Spektrum der wirtschaftlichen Betätigung abgedeckt. Denn der Kreis Euskirchen ist an verschiedenen Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts beteiligt. Dadurch sind nicht unerhebliche Vermögenswerte und Finanzströme mit dem Kreis verbunden, so dass der Kreis einerseits aus der Verantwortung für diese Vermögenswerte, andererseits durch die finanziellen Auswirkungen der Finanzströme auf den Kreishaushalt zur Steuerung und Kontrolle seiner Beteiligungen berechtigt und verpflichtet ist.

Für die Beteiligung an Unternehmen existieren einschränkende Vorschriften in den §§ 107 ff. Gemeindeordnung NRW (anwendbar über § 53 Kreisordnung NRW). Damit ist sichergestellt, dass sich Kreise - ebenso wie Städte und Gemeinden - nicht an jeder Gesellschaft beteiligen können, sondern sich auf den Kernbereich der öffentlichen Interessen beschränken.

Wir gliedern unsere Beteiligungen in unmittelbare - der Kreis ist direkt Gesellschafter bzw. Aktionär und mittelbare - eine Gesellschaft (Beteiligung) des Kreises ist wiederum Gesellschafterin, so dass nur noch mittelbare Berührung besteht Beteiligungen.

Die wesentlichen Daten zu den Beteiligungen des Kreises Euskirchen werden jährlich in einem Beteiligungsbericht zusammen gefasst.