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Gemeindeprüfungsanstalt

Gemeindeprüfungsanstalt

Der Kreis Euskirchen wird überörtlich durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA) geprüft. Die GPA führt die überörtliche Prüfung auf der Grundlage des § 53 Absatz 2 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit § 105 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) durch.

Erstmals wurde der Kreis Euskirchen in den Jahren 2005/2006 geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung wurden am 24.01.2007 in einer öffentlichen Veranstaltung erläutert.

Zum zweiten Mal wurde der Kreis Euskirchen in den Jahren 2010/2011 geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung wurden am 05.07.2011 in einer öffentlichen Veranstaltung erläutert.

Eine dritte Prüfung fand in den Jahren 2016/2017 Statt. Die Ergebnisse dieser Prüfung wurden am 28.11.2017 in einer öffentlichen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses erläutert.

Zuletzt wurde der Kreis Euskirchen in den Jahren 2021/2022 geprüft.

Der Abschlussbericht der überörtlichen Prüfung 2021/2022 steht als pdf-Datei zum Download bereit.