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Istanbul-Konvention

Istanbul-Konvention

Die Istanbul-Konvention ist ein internationales Übereinkommen, dasdarauf abzielt, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zuverhindern, zu bekämpfen und Opfer zu schützen. Die Konvention wurde am 11. Mai 2011 in Istanbul unterzeichnet und ist seit 2018 in Deutschland in Kraft. Die Regelungen der Konvention sind nun Thema einer Fachtagung in Euskirchen, zu der das Organisationsteam des „Runden Tisches gegen häusliche Gewalt“ einlädt.

Die Veranstaltung steht unter der Überschrift „Istanbul-Konvention – Gewaltschutz – Umgangsrecht“ und findet statt am:
Dienstag, 5. Sept. 2023, von 13:00 –17:00 Uhr
Altes Casino,
Kaplan-Kellermann-Str. 1,
53879 Euskirchen

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es, um von Gewalt betroffene Frauen und Kinder zu schützen? Wie können sie sensibel und wirksam in der Praxis umgesetzt werden? Wo ergeben sich dabei Spannungsfelder, wo Ressourcen? Martina Lörsch, Rechtsanwältin aus Bonn, referiert zum Thema: „Gewaltschutzgesetz und Istanbul�Konvention“. Den speziellen Auswirkungen auf Kinder, sowie deren Bedarfen und Lebensrealitäten, widmet sich Alexander Korittko, Dipl.-Sozialarbeiter, Paar- und Familientherapeut, in seinem Vortrag: „Kinder als Zeugen häuslicher Gewalt – Umgang um jeden Preis oder Neuanfang ohne Angst?“
Um Anmeldung wird gebeten unter anmeldung@frauen-helfen-frauen.de
Anmeldefrist: 04.09.2023