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Ausschüsse

Ausschüsse

Dem Kreisausschuss kommt als weiteres Organ neben Kreistag und Landrat eine wichtige Rolle zu. Er entscheidet über alle Angelegenheiten, die nicht durch Gesetz oder Kreistagsbeschluss dem Kreistag vorbehalten und keine Geschäfte der laufenden Verwaltung sind. Darüber hinaus bereitet er die Beschlüsse des Kreistages vor und überwacht die Geschäftsführung des Landrates. Der Kreisausschuss des Kreises Euskirchen besteht aus 16 Kreistagsmitgliedern und dem Landrat, der Vorsitzender des Kreisausschusses ist.

Fachausschüsse

Aufgrund von Sondergesetzen müssen verschiedene zusätzliche Ausschüsse gebildet werden. Diese verfügen zum Teil über eigene Entscheidungsbefugnisse.

Zu den Pflichtausschüssen gehören:
Rechnungsprüfungsausschuss

  • Jugendhilfeausschuss
  • Naturschutzbeirat
  • Polizeibeirat
  • Wahlprüfungsausschuss
  • Wahlausschuss

Daneben kann der Kreistag zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Überwachung bestimmter Verwaltungsangelegenheiten weitere freiwillige Ausschüsse bilden, die jedoch keine Entscheidungskompetenz besitzen.

Zu den freiwilligen Ausschüssen gehören:

  • Ausschuss für Bildung und Inklusion
  • Ausschuss für Strukturentwicklung, Wirtschaftsförderung und Tourismus
  • Ausschuss für Planung, Nachhaltigkeit und Mobilität
  • Ausschuss für Soziales und Gesundheit