Europawahlen

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Europawahlen

Am 09. Juni 2024 findet die zehnte Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland statt. Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt.

Besonderer Hinweis:

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 auf das sechzehnte Lebensjahr herabgesetzt worden.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Ausführliche Informationen zur Europawahl erhalten Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin. 

Was muss ich über die Europawahl wissen?
Barrierefreies Wählen

Wahlhelferaufruf

Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wirken – bei bundesweiten Wahlen – in ca. 90.000 Wahlvorständen mit und sind für die meisten Wählerinnen und Wähler die nächste Kontaktperson.

Seien auch Sie ein Teil der Wahlorganisation und bewerben Sie sich bei Ihrer Kommune als Wahlhelferin oder Wahlhelfer.

Helfen Sie mit - Unterstützen Sie unsere Demokratie gerade jetzt!

Weitere Informationen und ein Wahlhelferwerbevideo sind unter www.wahlen.nrw abrufbar.