Ergebnisberichte der Heimaufsicht (WTG-Behörde)

Soziales

12.12.2022

Ergebnisberichte der Heimaufsicht (WTG-Behörde)

Die Heimaufsicht (WTG-Behörde) prüft alle Wohn- und Betreuungsangebote daraufhin, ob sie die Anforderungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) erfüllen.

Solche Regelprüfungen finden in regelmäßigen Zeitabständen statt. Wesentliche Ergebnisse dieser Regelprüfungen werden gem. § 14 Abs. 9 WTG im Internet-Portal der zuständigen Behörde veröffentlicht. Dies soll dazu dienen, Bewohner/-innen, Angehörige und Interessierte zu informieren. Sie finden daher aufgelistet - beginnend mit dem Jahr 2015 - die Ergebnisberichte aller Wohn- und Betreuungsangebote im Kreis Euskirchen im pdf-Format.

Um eine größtmögliche Transparenz zu den Leistungen der Betreuungseinrichtungen zu erreichen, hat der Leistungsanbieter sicherzustellen, dass

  1. der aktuelle Prüfbericht über Regelprüfungen der Aufsichtsbehörde an gut sichtbarer Stelle in der Einrichtung aushängt bzw. ausliegt,
  2. die Prüfberichte der Regelprüfungen der letzten drei Jahre zur Einsichtnahme bereitgehalten werden und zwar für gegenwärtige und künftige Bewohner/-innen bzw. Nutzer/-innen und die von ihnen beauftragten Personen,
  3. der aktuelle Prüfbericht über Regelprüfungen der Aufsichtsbehörde gegenwärtigen sowie künftigen Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. Nutzerinnen und Nutzern auf Wunsch in Kopie ausgehändigt wird.