Die Heimaufsicht (WTG-Behörde) prüft alle Wohn- und Betreuungsangebote daraufhin, ob sie die Anforderungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) erfüllen.
Solche Regelprüfungen finden in regelmäßigen Zeitabständen statt. Wesentliche Ergebnisse dieser Regelprüfungen werden gem. § 14 Abs. 9 WTG im Internet-Portal der zuständigen Behörde veröffentlicht. Dies soll dazu dienen, Bewohner/-innen, Angehörige und Interessierte zu informieren. Sie finden daher aufgelistet - beginnend mit dem Jahr 2015 - die Ergebnisberichte aller Wohn- und Betreuungsangebote im Kreis Euskirchen im pdf-Format.
Um eine größtmögliche Transparenz zu den Leistungen der Betreuungseinrichtungen zu erreichen, hat der Leistungsanbieter sicherzustellen, dass
- der aktuelle Prüfbericht über Regelprüfungen der Aufsichtsbehörde an gut sichtbarer Stelle in der Einrichtung aushängt bzw. ausliegt,
- die Prüfberichte der Regelprüfungen der letzten drei Jahre zur Einsichtnahme bereitgehalten werden und zwar für gegenwärtige und künftige Bewohner/-innen bzw. Nutzer/-innen und die von ihnen beauftragten Personen,
- der aktuelle Prüfbericht über Regelprüfungen der Aufsichtsbehörde gegenwärtigen sowie künftigen Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. Nutzerinnen und Nutzern auf Wunsch in Kopie ausgehändigt wird.