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Krisenmanagement

Krisenmanagement

Krisenmanagement

Der Begriff Krisenmanagement bezeichnet den systematischen Umgang mit Krisensituationen und die Bewältigung von außergewöhnlichen Gefahren- und Schadenslagen. Das können beispielsweise Naturkatastrophen, Industrieunfälle, aber auch Pandemien wie die Corona-Pandemie sein. Der Zweck des Krisenmanagements besteht darin, für diese Situationen so gut wie möglich gewappnet zu sein, daher wird Krisenmanagement regelmäßig auf die Probe gestellt und verbessert. Es sollen die konzeptionellen, organisatorischen und verfahrensmäßigen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, nach einer eingetretenen außergewöhnlichen Situation möglichst schnell wieder in den Normalzustand zurück zu kehren und die negativen Konsequenzen einer Lage so gering wie möglich zu halten. Krisenmanagement umfasst daher Maßnahmen zur Vorsorge und Vorbereitung, sowie zur Bewältigung, Vermeidung weiterer Eskalation und Nachbereitung.

Krisenmanagement ist zudem eng mit dem Risikomanagement verknüpft, wobei Risikomanagement in der Zeit vor einer tatsächlichen Gefahrenlage stattffindet. Wie das BBK beschreibt, identifiziert, analysiert und bewertet Risikomanagement mögliche Risiken, um daraus präventive Maßnahmen zur Vermeidung oder mindestens Reduzierung von Schäden abzuleiten. 
 

Krisenstab

In seiner Funktion als untere Katastrophenschutzbehörde veranlasst der Kreis alle Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren und zur Begrenzung der Schäden, um zum Beispiel zentrale und wichtige Infrastrukturen funktionsfähig zu halten. Falls es zu einer tatsächlichen Lage, also einer konkreten Gefahrensituation kommt, sind Einsatzleitung und Krisenstab die wichtigsten Akteure. Die gebildete Einsatzleitung (operativ-taktische Komponente - "alles mit Blaulicht") ist mit der Führung und Leitung der Einsatzkräfte und Einheiten beauftragt. Ihr Einsatzleiter (A-Dienst Kreis Euskirchen) wird vom Landrat benannt. Des Weiteren wird der Krisenstab des Kreises einberufen. Der Krisenstab koordiniert und trifft alle im Zusammenhang mit dem Schadensereignis stehenden und zur Gefahrenabwehr erforderlichen administrativ-organisatorischen Maßnahmen. Krisenstab und Einsatzleitung unterstützen den Landrat (den Hauptverwaltungsbeamten) in der Bewältigung der Großeinsatzlage oder Katastrophe.