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Brandschutzdienststelle

Brandschutzdienststelle

Neben der Gefahrenabwehr, sprich der klassischen Arbeit der Feuerwehren, gibt es den so genannten Vorbeugenden Brandschutz. Die Aufgaben im Vorbeugenden Brandschutz sind sehr vielfältig haben aber das übergeordnete Ziel, Brände zu verhindern und im Fall eines Brandes den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Die Brandschutzdienststelle mit ihren Mitarbeitenden ist daher in folgende Themen eingebunden:

  • Festlegung und Abnahme von Feuerwehrzufahrten
  • Abnahme, Überprüfung und Registrierung der Feuerwehrschlüsseldepots und Feuerwehrschließungen
  • Festlegung der Notwendigkeit und Abnahme von Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung auf die Feuerwehr bzw. eine anderweitig ständig besetzte Stelle
  • Beratende Tätigkeit für Bauherren, Architekten und Planer
  • Aufbereitung von Einsatzinformationen für die Einsatzkräfte

§25 des Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) beschreibt die Brandschutzdienststelle wie folgt:

 Brandschutzdienststelle ist die Gemeinde, deren Feuerwehr über geeignete hauptamtliche Kräfte in ausreichender Anzahl verfügt, im Übrigen der Kreis. Aufgabe der Brandschutzdienststelle ist es, Belange des Brandschutzes sowohl in Genehmigungsverfahren als auch nach Maßgabe baurechtlicher Vorschriften wahrzunehmen. Die Durchführung ist Bediensteten zu übertragen, die mindestens über eine Befähigung für die Laufbahn des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes und zusätzlich über ausreichende Kenntnisse für die Wahrnehmung dieser Aufgabe verfügen. Ihnen gleichgestellt sind Architektinnen und Architekten sowie Bauingenieurinnen und Bauingenieure, die mindestens über eine erfolgreich abgeschlossene feuerwehrtechnische Zugführerausbildung verfügen und durch Fortbildung entsprechende Qualifikationen im Brandschutz erworben haben.

Zusammengefasst:

Die Arbeit in  der Brandschutzdienststelle soll

  • der Entstehung von Bränden sowie
  • der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt,
  • die Rettung von Menschen und Tieren und

wirksame Löscharbeiten ermöglicht werden.