
Förderung des Ehrenamts
Förderung des Ehrenamts im Kontext von Integration und Prävention
Mit der finanziellen Zuwendung des Landes NRW werden Maßnahmen gefördert, die das ehrenamtliche Engagement bei der Integration von Geflüchteten und neuzugewanderten Menschen in den Kommunen unterstützen.
Förderzweck:
Die geförderten Aktivitäten sollen Geflüchteten und Neueingewanderten in den Kommunen dabei helfen, sich räumlich, sprachlich, sozial und kulturell zu orientieren. Darüber hinaus sollen niedrigschwellige Informationsangebote – etwa zu Werten, Rechten und Pflichten in Deutschland – den Austausch fördern und den Spracherwerb unterstützen. Integration, Beschäftigung und Teilhabe schaffen Perspektiven und fördern die Resilienz.
Eine zentrale Rolle spielt das Empowerment: Eingewanderte und geflüchtete Menschen sollen zu größerer Selbstbestimmung und Eigenverantwortung befähigt werden, damit sie ihr Leben aktiv mitgestalten und sich als wertvollen Teil unserer vielfältigen Gesellschaft erleben.
Mittelpunkt der Förderung ist die Prävention. Ziel ist es, Schutzfaktoren zu fördern und Widerstandsfähigkeit (Resilienz) zu entwickeln, um sich selbstbewusst und kritisch gegenüber extremistischen Gruppierungen und Ideologien abzugrenzen.
Förderfähige Maßnahmen:
- Betrieb von Bildungs- und Begegnungsstätten für Geflüchtete und Neuzugewanderte
- Maßnahmen zum Zusammenkommen, zur Orientierung und Begleitung
- Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung
- Maßnahmen zur Förderung von Demokratiebildung
- Maßnahmen zur Qualifizierung ehrenamtlich Tätige
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Organisationen, in denen sich Ehrenamtliche für Geflüchtete und Neuzugewanderte freiwillig engagieren, zum Beispiel:
Kommunen, Migrantenorganisationen, Neue deutsche Organisationen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Religions-/Glaubensgemeinschaften, Flüchtlings- und Willkommensinitiativen, Sport- und Kulturvereine.
Weiterführende Links:
Die Rahmenbedingungen Ehrenamt im Kontext Prävention finden Sie hier.
Die Richtlinie der Kommunalen Integrationszentren als rechtliche Grundlage finden Sie hier.
Online-Anträge Interessensbekundung und Mittelabruf