Schließung der Kreisverwaltung Euskirchen

Die Kreisverwaltung ist vom 23. Dezember 2024 bis einschließlich 1. Januar 2025 geschlossen.

Schulaufsicht

Schulamt für den Kreis Euskirchen

Das Schulamt für den Kreis Euskirchen nimmt als untere staatliche Schulaufsichtsbehörde die Dienst- und Fachaufsicht für die Grundschulen sowie die Fachaufsicht für die die Haupt- und Förderschulen wahr. Die schulaufsichtliche Verantwortung für alle anderen Schulformen obliegt der Bezirksregierung Köln - Telefon 0221/147-0 (Zentrale).

Die Dienstaufsicht erstreckt sich auf den Aufbau, die innere Ordnung, die allgemeine Geschäftsführung und die Personalangelegenheiten (§ 12 Absatz I Landesorganisationsgesetz - LOG).

Die Fachaufsicht erstreckt sich auf die rechtmäßige und zweckmäßige Wahrnehmung der von den Schulen wahrgenommenen Aufgaben (§ 13 Absatz I LOG). Dies betrifft vor allem die unmittelbare Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule sowie die äußeren Schulangelegenheiten, d.h. die Errichtung, Organisation, Verwaltungsführung und Unterhaltung.

Innerhalb der Kreisverwaltung stellt die Schulaufsicht eine eigenständige Behörde dar, in der Schul- und Verwaltungsexpertinnen zusammenarbeiten. Dafür ist das Schulamt in den schulfachlichen und verwaltungsfachlichen Dienstbereich gegliedert. Der verwaltungsfachliche Dienstbereich wird durch den Landrat, der schulfachliche Bereich durch die Schulaufsichtsbeamtinnen vertreten.

Ein wesentlicher Auftrag der schulfachlichen Aufsicht ist es, die Schulen in ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu beraten und zu unterstützen. Ziel ist die kontinuierliche Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit.

Darüber hinaus werden den einzelnen Schulaufsichtsbeamtinnen fachspezifische oder allgemeine schulfachliche Aufgaben (Generalien) für das gesamte Schulamtsgebiet übertragen, die einheitlich erfüllt werden sollen. Dies betrifft z.B. die schulische Inklusion und Integration sowie die regionale Netzwerkbildung oder das Themenfeld ‘Übergang von der Schule in den Beruf‘.

Zum verwaltungsfachlichen Dienstbereich gehören die Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der dem Schulamt durch oder auf Grund gesetzlicher Vorschriften übertragenen Aufgaben. Sie werden von den verwaltungsfachlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kreises Euskirchen wahrgenommen.

Die Schulaufsicht für den Kreis Euskirchen wird von drei Schulaufsichtsbeamtinnen wahrgenommen:

Fach- und Dienstaufsicht Grundschulen
Frau Schulamtsdirektorin Bärbel König

Fachaufsicht Hauptschulen
Frau Schulamtsdirektorin Anja Möller

Fachaufsicht Förderschulen
Frau Schulamtsdirektorin Michaela Pursian

Für den verwaltungsfachlichen Bereich:
Abteilungsleitung Schulen (Verwaltung)
Frau Birgit Schlemmer