Jugend & Familie
Die Abteilung Jugend und Familie bietet Ihnen Beratung und Hilfen aus einer Hand.
Im Vordergrund unserer Tätigkeit steht heute eindeutig, die Erziehungsberechtigten zu beraten und zu unterstützen, um die Entwicklung von jungen Menschen zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden. Der Auftrag an die Jugendbehörde, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen, besteht weiterhin.
Frühe und rechtzeitig Beratung und Unterstützung der Eltern zur Vermeidung gravierender Gefährdungen ist Ziel aller Bereiche der Abteilung Jugend und Familie.
Unsere wichtigsten Bereiche sind
- der Allgemeine Soziale Dienst (ASD),
- die Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder,
- Frühe Hilfen, Kindertagesbetreuung, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz,
- Amtsvormundschaft, Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss.
Kontakt
Abteilung Jugend u. Familie
02251 15-860Telefonnummer von Zentrale Abteilung:Anfahrt zu Zentrale Abteilung: Jülicher Ring 32
Allgemeine Anfrage Jugend und Familie
Beistandschaft
Bereiterklärung der Adoptionsbewerber zur Annahme eines ihnen zur internationalen Adoption vorgeschlagenen Kindes Beurkundung
Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer seelischen Behinderung
Ergänzungspflegschaft
Erklärung zur Mutterschaftsanerkennung
Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung
Erklärung, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet (Beurkundung)
Erlaubnis zur Kindertagespflege
Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung
Erziehung in einer Tagesgruppe
Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer Unterstützung
Familienkarte
Familienpass
Förderung in Kindertagespflege Gewährung
Frühe Hilfen (Kinder-/Jugendschutz)
Heimerziehung Gewährung
Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung Gewährung
Hilfe zur Erziehung
intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Gewährung
Kindesunterhalt
Kita-Navigator
Pfleger und Vormünder Beratung und Unterstützung Vormundschaft
Sorgeerklärung
Sorgeregister
sozialpädagogische Familienhilfe Gewährung
Unterhaltsvorschuss
Verfahren zur Annahme als Kind Beratung und Belehrung
Vermittlungsakten Einsicht gewähren