
Schülerbeförderung
Schülerspezialverkehr und Schülerticket
Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen haben nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Erstattung notwendiger Schülerfahrkosten.
Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel bei den Berufskollegs (Thomas-Eßer-Berufskolleg, Berufskolleg Eifel) durch den Erwerb eines Schülertickets.
Den vollständig ausgefüllten Antrag bitte im Sekretariat abgeben. Für die Bearbeitung sind Schulstempel und Unterschrift erforderlich.
Für die Förderschulen stellt der Kreis Euskirchen einen Schülerspezialverkehr bereit, der den Schülerinnen und Schülern eine direkte Beförderung zur Schule gewährleistet.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Merkblättern Ihrer Schule.
Für alle anderen Schulen klären die zuständigen Städte und Gemeinden die Übernahme der notwendigen Schülerfahrkosten.