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Personalversammlung

Die Kreisverwaltung Euskirchen ist am Mittwoch, dem 18.06.2025, ganztägig geschlossen.

Lärm

Lärm

"Lärm" sind Geräusche, die wir als belastend empfinden. Was genau darunter fällt, kann von der Verfassung, Gewohnheiten, Stimmung und Vorlieben desjenigen abhängen, der das Geräusch hört. Meeresrauschen, singende Vögel, Kinder auf dem Spielplatz können auch laut sein, werden aber eher als weniger störend wahrgenommen als z.B. der Rasenmäher des Nachbarn. Das Auto, das tagsüber vorbeifährt, nimmt man kaum wahr, während es nachts zu einer echten Störung werden kann.

Lärm hat aber auch physikalisch messbare Aspekte: Schalldruckpegel (Lautstärke), Tonhöhe oder Implushaltigkeit (gleichmäßiger oder sich stark verändernder Ton) sind objektiv feststellbar und dienen als Grundlage für die Bewertung von Geräuschen.

Verschiedene Verursacher, verschiedene Ansprechpartner

Grundsätzlich gilt: zunächst sollte man versuchen, Lärmprobleme gütlich zu lösen. Oft ist dem Verursacher nicht klar, dass "sein" Lärm für andere ein Problem ist, oder er weiß nicht, wie er die Lärmquelle abstellen kann. Deshalb ist ein Gespräch zunächst immer angebracht.

Falls das nicht hilft, kommen verschiedene Ansprechpartner in Frage: wird durch den Lärm gegen eine Rechtsvorschrift verstoßen, ist die für die jeweilige Vorschrift zuständige Behörde zu ermitteln. Eine gute Hilfe dabei bietet die Lärm-Seite des Umweltbundesamtes.

Folgende Arten von Lärm können in die Zuständigkeit des Kreises (Untere Immissionsschutzbehörde) fallen:

  •     gewerblicher Baulärm
  •     Industrie- und Gewerbelärm
  •     Sportlärm
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