Straßenverkehr

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Wichtiger Hinweis

Aufgrund einer Umstellung der IT-System im Bürgerbüro der Stadt Euskirchen bleibt dieses vom 24.09.2024 bis einschließlich 02.10.2024 geschlossen. Somit können entsprechende Daten aus dem Melderegister dort nicht abgerufen werden. Dies kann dazu führen, dass Vorgänge in diesem Zeitraum bei uns nicht abschließend bearbeitet werden können.

In der Kfz-Zulassungsstelle in Euskirchen wird ab dem 14.08.2024 ein hybrider Mittwoch eingeführt. So können Bürgerinnen und Bürger in der Zeit von 7:45 Uhr bis 12:00 Uhr ohne Termin nach Euskirchen kommen und ein Ticket ziehen. Eine entsprechende Wartezeit ist einzuplanen. Von 14:00 bis 17:00 Uhr werden weiterhin Termine vergeben. Die Regelung gilt nur für den Standort in Euskirchen.

Vom 23.12. bis einschließlich 31.12.2024 bleibt die Kreisverwaltung, und somit auch die Zulassungsstelle, komplett geschlossen.

Die Straßenverkehrsbehörde ist die meistbesuchte Abteilung der Kreisverwaltung.

Da sich der Kundenstrom nicht vorausberechnen lässt, ist hin und wieder mit Wartezeiten zu rechnen. Die Straßenverkehrsbehörde ist allerdings bemüht, diese durch flexible Organisation so kurz wie möglich zu halten. So können nahezu alle Dienstleitungen der Zulassungsstelle auch online erledigt werden.

Wir bitten Sie, nicht ohne Termin zu erscheinen.

Reservieren Sie bitte hier Ihren Termin. Schauen Sie bitte auch regelmäßig in das Terminbuchungssystem, da Termine für Euskirchen oder Schleiden vereinzelt kurzfristig storniert werden.

Im Serviceportal erfahren Sie alles rund um das Thema KfZ-Zulassung, Führerschein und sonstige Themen zum Straßenverkehr.

Internetbasiertes Zulassungsverfahren

1. Voraussetzungen für das internetbasierte Zulassungsverfahren

Bürgerinnen und Bürger können ihr Fahrzeug online selbstständig an-, ab- und ummelden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Ihr Fahrzeug wurde nach dem 01. Januar 2015 neu oder wiederzugelassen.
  • und 1. Sie besitzen einen deutschen Personalausweis mit Onlinefunktion.
    • Zusätzlich haben Sie ein Ausweis-Lesegerät
    • oder laden sich die kostenlose AusweisApp2 auf Ihr Smartphone herunter.
  • oder 2. Sie nutzen alternativ Ihr ELSTER-Zertifikat um sich anzumelden
  • Ihr KFZ-Kennzeichen mit Stempelplaketten und Sicherheitscodes (QR-Code) haben Sie vorliegen.
  • Sie haben den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I, ab 01.01.2015) und den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II, ab dem 01.01.2018) mit den entsprechenden verdeckten Sicherheitscodes vorliegen.

=>Wichtig: Wenn alle genannten Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie Ihr Auto online zulassen. Bei alten Fahrzeugpapieren ohne Sicherheitscode und zulassungsfreien Fahrzeugen ist eine Online-Zulassung nicht möglich!

2. Anleitung zum interbasierten Zulassungsverfahren

  • Nutzen Sie diesen Link zum Login
  • Identifizieren Sie sich online mit Ihrem Personalausweis, über das Smartphone oder mit Ihrem ELSTER-Zertifikat.
  • Rubbeln Sie den Sicherheitscode auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) frei.
  • Geben Sie alle geforderten Daten in das Online-Formular ein:
    • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    • Sicherheitscode von ZB I und ZB II
    • Datum der HU
    • eVB-Nummer der Versicherung
    • IBAN auf Ihrer Kontokarte der Bank
  • Wählen Sie ein freies Kennzeichen oder geben Sie die PIN-Reservierung an, wenn Sie bereits ein Kennzeichen reserviert haben.
  • Zahlen Sie die Gebühren und übermitteln Sie den Antrag an den Kreis. Die Online-Kfz-Zulassung wird anschließend geprüft.
  • Drucken Sie sich den vorläufigen Zulassungsnachweis und den Bescheid über die Zulassung aus und legen sich diese gut lesbar in die Windschutzscheibe.
  • Anschließend können Sie mit den ungesiegelten Kennzeichen direkt losfahren.

=> Hinweis: Diese Ausnahme gilt für maximal 10 Tage bzw. bis Sie die Zulassungspapiere und die Plaketten von unserer Behörde zugeschickt bekommen.

Ein erkärendes Video des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (Quelle: Komm.One) finden Sie hier.

Regelungen für Zulassungsdienste

Um möglichst kurze Wartezeiten zu erreichen, sind unterschiedliche organisatorische Abläufe für Privatkunden und Zulassungsdienste in der Zulassungsbehörde erforderlich.

Das Terminbuchungssystem ist ab dem 01.06.2024 nicht mehr für Zulassungsdienste zugelassen.

Die Zulassungsdienste können Ihre Zulassungsunterlagen täglich bis spätestens 8:30 Uhr im Büro A 088 in der entsprechenden Dokumententasche abgeben.

Die Abholung der Unterlagen kann montags, dienstags und donnerstags um 12:30 Uhr, mittwochs um 16:30 Uhr und freitags um 11:30 Uhr erfolgen. Zu diesen Zeiten können alle bis zur Abholung bearbeiteten Unterlagen mitgenommen werden. Sollten die gesamten Unterlagen vor den v.g. Zeiten bearbeitet sein, so wird der Zulassungsdienst telefonisch informiert. Eine Bearbeitung aller eingereichten Unterlagen noch am selben Tag kann nicht gewährleistet werden und kann auch mehr als einen Werktag in Anspruch nehmen.