Veranstaltungen im Straßenverkehr
a) Benötigt werden:
- schriftlicher Antrag
- Angaben zu Datum und Uhrzeit der Veranstaltung
- Angaben zu Start, Ziel und zur Streckenführung, ggf. ist eine Karte beizufügen
- Antrag auf verkehrslenkende Maßnahmen (z. B. Halteverbote, Sperrungen)
- Nachweis der Veranstalterhaftplichtversicherung
b) Antragstellung
Der Antrag ist in der Regel zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung einzureichen. Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt werden.
Nach der Antragsabgabe werden die zuständigen Stellen angehört und um Stellungnahme gebeten.
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Abt. 36 Straßenverkehr
Übermäßige Straßenbenutzung
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