Aktuelle Informationen zum Straßenverkehrsamt

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Neue Gebührenverordnung zum 01.09.23

Am Freitag, 01.09.2023, tritt die Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeugzulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften in Kraft. Diese beinhaltet u.a. folgende Änderungen:

Gebührenerhöhung im Bereich der Zulassungsbehörde:

Zulassungsvorgänge

Geänderte Gebühren-Nr. GeboSt

Gebühren bis 31.08.2023 *

Gebühren ab 01.09.2023 *

Gebühren online über i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung)

Neuzulassung

221.1

27,60 €

30,60 €

12,80 €

Wiederzulassung ohne Halterwechsel + gleiches Kennzeichen

221.6

11,90 €

23,30 €

10,60 €

Wiederzulassung ohne Halterwechsel + neues Kennzeichen

221.1

27,60 €

30,60 €

12,80 €

Umschreibung mit / ohne Halterwechsel + neues Kennzeichen

221.2 / 221.9

27,60 €

27,70 €

12,10 €

Umschreibung ohne Halterwechsel + gleiches Kennzeichen

221.2 / 221.9

17,60 €

24,50 €

9,90 €

Umschreibung innerhalb Euskirchen (Halterwechsel) + gleiches Kennzeichen

221.8

17,30 €

24,80 €

10,40 €

Umschreibung innerhalb Euskirchen (Halterwechsel) + neues Kennzeichen

221.10

27,60 €

26,80 €

12,40 €

Umkennzeichnung ohne Halterwechsel

221.1

27,60 €

30,60 €

12,80 €

Außerbetriebsetzung (Abmeldung)

224.1

7,50 €

16,50 €

2,10 €

Tageszulassung (Neu ab 01.09.2023)

221.1.2

 

45,90 €

14,90 €

*Die Beträge beinhalten bereits die weiteren, unveränderten Gebühren (z.B. KBA-Gebühren        Klebesiegel etc.)

Die Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Dort sind Gebühren bundesweit einheitlich geregelt. Die durch den Neuerlass der FVZ einhergehende Gebührenerhöhung für Zulassungen liegt dementsprechend nicht im Ermessen der einzelnen Zulassungsbehörden, sondern ist vielmehr eine gesetzliche Vorgabe.