Jugendhilfe im Strafverfahren

Jugendhilfe im Strafverfahren

  • Gegen dich gibt es eine Anzeige?

  • Du musst evtl. zur Polizei und zum Gericht?

  • Du weißt nicht was auf dich zukommt und was das alles für Folgen hat?

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist zuständig für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 21 Jahren, gegen die ein Strafverfahren anhängig ist.

Wir begleiten junge Menschen durch das gesamte Strafverfahren und können gemeinsam überlegen wie es weitergeht.

In Jugendstrafverfahren bringen wir daher vor allem pädagogische/erzieherische Aspekte in das Verfahren ein.

Wir informieren junge Menschen und Familien über den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens und mögliche Folgen. Wir beraten auf Wunsch vor einer polizeilichen Vernehmung, nehmen u.a. an möglichen Gerichtsterminen teil und vermitteln evtl. notwendige Auflagen, wie z.B. Sozialstunden oder soziale Trainingskurse.

Eine rechtliche Beratung erfolgt hier nicht, Rechtsberatung kann nur durch eine anwaltliche Beratung erfolgen.

gesetzliche Grundlagen: § 52 SGBVIII (Sozialgesetzbuch) und § 38 JGG (Jugendgerichtsgesetz)

Kontakt

Unsere Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des jungen Menschen/der Eltern.

Heide Keller-Schweers

02251-15610

heide.keller-schweers@kreis-euskirchen.de

zuständig für:

  • Euskirchen – Stadtgebiet

Miriam Pütz

02251-15615

miriam.puetz@kreis-euskirchen.de

zuständig für:

  • Euskirchen – Außenorte
  • Bad Münstereifel
  • Weilerswist

Kathrin Möller

02251-15623

kathrin.moeller@kreis-euskirchen.de

zuständig für:

  • Mechernich
  • Zülpich
  • Blankenheim
  • Dahlem
  • Hellenthal
  • Kall
  • Nettersheim
  • Schleiden

Kontakt – Sozialstunden

AWO Rhein-Erft Euskirchen, Frau Thürnau – 0175-9939152, a.thuernau@awo-bm-eu.net