Arbeitsstelle schulische Inklusion Schulamt Euskirchen

Schulaufsicht

14.11.2022

Arbeitsstelle schulische Inklusion Schulamt Euskirchen

Schulische Inklusion

Die Landesregierung hat Inklusionsfachberater*innen und Inklusionskoordinatoren/-innen an den Schulämter eingesetzt, die den Prozess der Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung initiieren, koordinieren und begleiten. Hierbei beraten sie Eltern, Schulen und Lehrkräfte, organisieren und unterstützen die Professionalisierung der Lehrerinnen und Lehrer der allgemeinen Schulen und bilden Netzwerke der beteiligten Personen und Institutionen.

Eine konkrete Aufgabenbeschreibung der Arbeitsstelle schulische Inklusion finden Sie im Flyer.

9. Schulrechtsänderungsgesetz

Das Gemeinsame Lernen aller Kinder des Landes NRW wurde schrittweise ausgebaut werden. Kinder und Jugendliche mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf besuchen gemeinsam die allgemeine Schule. Dies gilt für den Primarbereich ebenso wie für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II. Die Grundlage dafür bildet das 9. Schulrechtsänderungsgesetz, das am 16. Oktober 2013 im NRW-Landtag verabschiedet wurde und zum Schuljahr 2014/15 in Kraft getreten ist.

Weiterführende Links zur schulischen Inklusion:

Downloads (DeiF- bzw. AO-SF-Formulare)

Der Downloadbereich befindet sich in Bearbeitung. Bitte wenden Sie sich für die AO-SF/ DeiF- Formulare direkt an uns. Vielen Dank für Ihr Verständis!