
BAföG - Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
HINWEIS ZUR BEARBEITUNG IHRER ANTRÄGE
Das Land Nordrhein-Westfalen nutzt künftig ein neues Fachverfahren für die Bearbeitung der Anträge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Hiermit wird eine zeitgemäße und vereinfachte Bearbeitung Ihrer Anträge sichergestellt.
Für den Wechsel des Fachverfahrens ist es technisch unvermeidbar erforderlich, das bisherige System für eine gewisse Dauer abzuschalten bevor das neue System in Betrieb genommen werden kann. Für die gesamte Dauer der Abschaltung wird das Amt für Ausbildungsförderung keinen Zugriff auf Ihre Unterlagen haben.
Die Abschaltung erfolgt im Jahr 2026 für einen Zeitraum von voraussichtlich zwei Kalenderwochen.
Sie können auch während der Abschaltungsphase wie gewohnt Anträge (BAföG-Digital, per E-Mail, schriftlich) und sonstige Post einreichen. Der Eingang ist auch während der Abschaltung fristwahrend.
Durch den Wechsel der Fachverfahren wird es zunächst zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Anträge und sonstigen Unterlagen möglichst frühzeitig und möglichst vollständig einzureichen.
Ihr Amt für Ausbildungsförderung ist zu den bekannten Zeiten wie gewohnt für Sie erreichbar.
Wo wird der Antrag gestellt?
Antragstellung Zuständigkeiten
Von Ausnahmefällen abgesehen ist die BAföG-Stelle zuständig, in deren Bezirk sich der Wohnort der Eltern befindet.
Wenn Ihre Eltern im Kreis Euskirchen wohnen und Sie weitere Fragen haben, setzen Sie sich mit den Sachbearbeiterinnen der BAföG-Stelle in Verbindung.
Die zuständige BAföG-Stelle für
- Studierende ist das Studentenwerk am Studienort.
- Azubis an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet.
- alle anderen Schüler ist das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.
Wer erhält Leistungen nach dem BAföG?
Für den Schulbesuch stehen Schülerinnen und Schüler unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu.
Wie hoch ist die Förderung?
Als monatlicher Bedarf sind im BAföG Pauschalbeträge vorgesehen, deren Höhe abhängig ist von der Art der Ausbildungsstätte (zum Beispiel Gymnasium, Hochschule) und der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts wohnend).
Welches Einkommen wird angerechnet?
In Ausnahmefällen kommt gegebenenfalls eine elternunabhängige Förderung in Betracht.
Nähere Informationen finden Sie ebenfalls auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung
Wichtige Informationen zur BAfög-Antragstellung haben wir hier für Sie zusammengetragen.
Antragsformulare zum Schüler-BAföG
Für die Beantragung des Schüler-BAföG benötigen Sie folgende Formulare des Bundesministeriums:
- Formblatt 1
- Formblatt 2
- Formblatt 3: jeweils für beide Elternteile für das vorletzte Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes ausgefüllt.
Studentenwerk
Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie auch beim Deutschen Studentenwerk