Aktuelle Informationen zum Straßenverkehrsamt

In der Zulassungsstelle kommt es derzeit zu erheblichen Wartezeiten. Bitte erscheinen Sie nicht ohne ...

FAQ - Häufige Fragen

FAQ

Viele Kommunen bieten im Kreis spezielle Restmüll-Säcke an. Diese können bei der Stadt oder Gemeinde gekauft werden; im Kaufpreis ist die Gebühr für die Entsorgung einer entsprechenden Menge Restmüll enthalten. Der gefüllte Sack kann bei der nächsten Abholung der Restmülltonne einfach neben die Tonne gestellt werden. Fragen Sie bei der Abfallberatung Ihrer Kommunne nach!

Alternativ kann Restmüll auch gegen eine Gebühr am Abfallwirtschaftszentrum Mechernich (AWZ) abgegeben werden. 

Abfallwirtschaftszentrum Mechernich

Die Mülltonnen werden von den Städten und Gemeinden verwaltet. Neue bzw. andere Tonnen müssen deshalb bei den Kommunen direkt beantragt werden. Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie über den unten stehenden Link. Hier erhalten Sie auch Auskunft über die Gebühren für die jeweiligen Tonnen.

Da Mülltonnen i. d. R. über die Eigentümer eines Gebäudes abgerechnet werden, müssen sich MieterInnen an ihre Vermieter wenden.

"Sperrmüll" sind vor allem alte Möbel, Teppiche, Matratzen, aber auch große Spielgeräte wie z.B. Schlitten. Voraussetzung: das einzelne Teil passt (auch nach zumutbarer Zerkleinerung) nicht in die Restmülltonne.

Ausführliches zum Thema Sperrmüll finden Sie auf einer gesonderten Seite:

Mehr zum Sperrmüll

Die Abholung von Sperrmüll wird bei den Kommunen bzw. online über die Firma Schönmackers angemeldet. Daher kann auch nur die jeweilige Abfallberatung der Kommunen bzw. die Firma Schönmackers Auskunft dazu geben, ob eine Anmeldung überhaupt bzw. noch rechtzeitig eingetroffen ist.

Anmeldung von Sperrmüll

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, warum eine Restmülltonne nicht geleert wurde:

  1. Die Tonne stand nicht rechtzeitig an der Straße.
    In der Regel müssen Tonnen ab 06:00 Uhr morgens am Abfuhrtag an der Straße stehen. Auch wenn bei Ihnen das Sammelfahrzeug üblicherweise später kommt, sollte die Tonne zu dieser Zeit draußen stehen, da Änderungen in der Tour des Fahrzeugs möglich sind.
  2. Die Tonne war überfüllt.
    Die Gebühr, die Sie für die Tonne zahlen, richtet sich nach dem Volumen der Tonne. Wenn sich der Deckel nicht schließen lässt, stellen Sie also mehr Abfall bereit, als Sie bezahlt haben. In diesem Fall kann die Tonne stehen gelassen werden.
  3. Die Tonne war falsch befüllt.
    Was zum Restabfall gehört, finden Sie in hier.

Sind die Tonnen entlang eines kompletten Straßenzuges stehengeblieben, ist wahrscheinlich ein Problem beim Entsorger (z.B. defektes Fahrzeug) die Ursache. In diesem Fall lassen Sie die Tonne möglichst am Straßenrand stehen und melden Sie es den Kommunen.

Trifft keine der oben genannten Möglichkeiten zu, wurde ihre Tonne vermutlich bei der Abfuhr übersehen. In diesem Fall fragen Sie bitte ebenfalls bei der Abfallberatung Ihrer Stadt oder Gemeinde nach, wann die Abfuhr nachgeholt werden kann.

In den Kommunen werden die Biotonnen kontrolliert. Wird bei einer solchen Kontrolle festgestellt, dass die Tonne falsch befüllt ist, kann die Tonne stehen gelassen werden. In diesem Fall finden Sie in der Regel einen entsprechenden Hinweis (z.B. "Rote Karte") an Ihrer Tonne.

Ist die Tonne richtig befüllt und wurde keine "Rote Karte" o.ä. hinterlassen, gelten für die Biotonne die selben Regeln wie für die Restmülltonne. (siehe oben)

Mehr zur richtigen Befüllung der Biotonne finden Sie hier:

Bioabfall

Für die gelben Tonnen sind nach dem Verpackungsgesetz nicht die Kommunen, sondern die Dualen Systeme zuständig.

Die Entsorger, die im Auftrag der Dualen Systeme die gelben Tonnen und Säcke abholen, führen gelegentlich Kontrollen durch. Werden bei diesen Kontrollen falsch befüllte Tonnen oder Säcke gefunden, werden diese mit einem Aufkleber versehen und stehen gelassen. Auf diesem Aufkleber finden Sie die Telefonnummer des Ansprechpartners beim Entsorger.

Ist die Tonne richtig befüllt und wurde kein Fehlbefüllungshinweis in Form eines Aufklebers oder Zettels hinterlassen, gelten für die gelbe Tonne die selben Regeln wie für die Restmülltonne. (siehe oben)

Mehr zur Befüllung der gelben Tonnen und Säcke finden Sie hier:

Verpackungsabfälle der gelben Tonne

Die Abholung von Sperrmüll zu bestimmten Terminen ist in der Restmüll-Gebühr enthalten, die jeder (direkt oder über den Vermieter) an die Kommune zahlt.

Die Entsorgungskosten für den eingesammelten Sperrmüll zahlt die Stadt / Gemeinde dann an den Kreis, der die Entsorgung sicherstellen muss.

Wenn Sie Ihren Sperrmüll direkt am AWZ Mechernich anliefern, entstehen die Entsorgungskosten natürlich ebenfalls. Deshalb erhebt der Kreis eine entsprechende Gebühr (die andernfalls die Stadt oder Gemeinde gezahlt hätte).

Einige Kommunen erstellen ihren Bürgern in Einzelfällen Bescheinigungen, in denen sie erklären, die Kosten für die Entsorgung des Sperrmülls zu übernehmen. Mit einer solchen Bescheinigung können Sie Sperrmüll kostenlos am AWZ abgeben.

Grundsätzlich ist es jedoch die günstigste Lösung, die Sperrmüllabfuhr durch die Kommune abzuwarten.

Tapetenreste gehören nicht zum Altpapier, da die verklebten und meist gestrichenen Tapeten nicht mehr verwertbar sind. Geben Sie Tapetenreste deshalb zum Restmüll (graue Tonne). Größere Mengen müssen am Abfallwirtschaftszentrum gebührenpflichtig entsorgt werden.

"Bio-Folie - 100% kompostierbar", "kompostiert zu 100%", oder sogar: "Folie kann mit den zu kompostierenden Haushaltsabfällen in die Biotonne gegeben werden.", solche und ähnliche Hinweise schreiben die Hersteller sogenannter "Biofolien-Abfallbeutel" auf ihre Produkte. Trotzdem haben diese Beutel in der Biotonne nichts zu suchen - eventuell kann die Tonne bei der Abfuhr sogar wegen falscher Befüllung stehen gelassen werden.

Warum? Die Beutel kompostieren tatsächlich - für den privaten Komposthaufen können sie deshalb auch bedenkenlos verwendet werden - aber sie benötigen dafür relativ lange Zeit. Am Kompostwerk Mechernich wird Fertigkompost nach 4 Wochen, der sogenannte Frischkompost schon nach 2 Wochen abgegeben. Die "Bio-Beutel" sind dann immer noch als unschöne Verunreinigung enthalten, die erst wieder entfernt werden müsste.

Fazit: Auch wenn die Hersteller es drauf schreiben, gehören "Bio-Folien" nicht in die Biotonnen des Kreises Euskirchen.
Wer seine Abfälle möglichst sauber sammeln will, hat zwei Möglichkeiten:

  • Nutzung von Papier (z. B. Papierbeutel, Zeitungspapier) zum Sammeln. Dies darf mit dem Bioabfall in die Biotonne gegeben werden.
  • Nutzung von Plastik- oder "Biofolienbeuteln" zum Sammeln. Der Inhalt wird dann in die Biotonne geleert, die Beutel kommen in den Restmüll.

#wirfuerbio - unsere Kampagne gegen Störstoffe in der Biotonne

Einige Abfälle, wie z.B. Altpapier, Altkleider, Verpackungssytropor, Schadstoffe oder Metall werden von Privatpersonen in haushaltsüblichen Mengen kostenlos angenommen.

Informationen zu gebührenpflichtigen Abfällen finden Sie hier:

Gebühren am AWZ Mechernich

beantwortet die Abfallberatung gerne:

Abfallberatung des Kreises und der Kommunen