Aktuelles Förderprojekt
Durch das Fortschreiten der Digitalisierung im Alltag sowie in der Arbeitswelt werden hohe Anforderungen an die flächendeckende Verfügbarkeit von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen gestellt. Gefordert ist eine Infrastruktur, die unabhängig von Ort und Zeit den erforderlichen Breitbandbedarf abdeckt und somit zu Erhalt und Weiterentwicklung bester Standortbedingungen für Wohnen, Arbeiten und Wirtschaften beitragen kann.
Im Rahmen der Gigabitstrategie hat die Bundesregierung daher das Ziel formuliert, dass bis zum Jahr 2030 eine solche Infrastruktur flächendeckend ausgebaut werden soll.
Der Aufbau dieser digitalen Infrastruktur liegt vorwiegend in der Hand privatwirtschaftlicher Unternehmen. Wo ein privatwirtschaftlicher Ausbau aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit nicht erfolgt, unterstützen Bund und Land den Ausbau durch Fördermittel im sogenannten Graue-Flecken-Programm.
Die entsprechende Bundesförderrichtlinie – Gigabit-RL 2.0 – vom 30.04.2024 ermöglicht die Beantragung von Fördermitteln für einen flächendeckenden Gigabit-Ausbau bis Ende 2028.
Der Fördersatz des Bundes beträgt 50 %. Das Land unterstützt den Gigabit-Ausbau im Rahmen der Kofinanzierung mit 40 % für finanzschwache Kommunen und mit 30 % für die übrigen Kommunen. Der kommunale Eigenanteil beträgt somit 10% bzw. 20 %.
Der Kreis Euskirchen sowie die kreisangehörigen Kommunen haben sich zum Ziel gesetzt, den Gigabitausbau im Kreisgebiet voranzutreiben und den Bedarf an einer breitbandigen Internetversorgung für die noch unterversorgten Gebiete zu decken. Der kostenintensive Gigabitausbau wird jedoch nicht ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln realisierbar sein.
Daher haben der Kreis Euskirchen und die Kommunen eine gemeinschaftliche Umsetzung den Ausbau im Rahmen Gigabit-Förderprogramms durch den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen vereinbart.
Um eine flächendeckende Versorgung zu erzielen haben sich 10 der 11 kreisangehörigen Kommunen für einen geförderten Gigabitausbau der noch unterversorgten Gebiete ausgesprochen. Die Gemeinde Weilerswist nimmt nicht am Projekt teil, da durch einen angekündigten Eigenausbau von Netzbetreibern perspektivisch von einer fast vollständigen Versorgung auszugehen ist.
Der Kreis Euskirchen vertritt die Kommunen als bündelnder Antragsteller für Fördermittel und übernimmt die Projektbegleitung und Projektabwicklung.
Zur Ermittlung der noch nicht gigabitfähig versorgten Adressen und um das privatwirtschaftliche Ausbaupotenzial maximal auszuschöpfen führte der Kreis vor Beantragung von Fördermitteln intensive Gespräche mit zahlreichen Netzbetreibern (sog. Branchendialog) und führte anschließend ein öffentliches Markterkundungsverfahren durch, bei dem die Netzbetreiber aufgerufen waren, ihre Ist-Versorgung darzustellen und ihre Ausbauplanungen für die nächsten sieben Jahre anzugeben.
Unter Bezugnahme auf die Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens beantragte der Kreis am 19.09.2024 Bundesfördermittel nach dem sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 30.04.2024 und erhielt am 14.11.2024 eine Bewilligung in vorläufiger Höhe.
Darüber hinaus wurden am 28.11.2024 Fördermittel des Landes NRW im Rahmen der Kofinanzierung beantragt (eine Bewilligung erfolgt erst nach der finalen Bewilligung des Bundes).
In der Zeit vom 07.04.2025 und 22.12.2025 erfolgte das Vergabeverfahren, um unter Nutzung der gewährten Investitionsbeihilfen geeignete Netzbetreiber zu ermitteln, welche die notwendige Aufrüstung der Infrastruktur mit anschließendem Betrieb für die Dauer von mindestens 7 Jahren übernehmen.
Der Netzbetreiber GlasfaserPlus GmbH aus Köln konnte sich schließlich in dem aufwendigen und langwierigen Vergabeverfahren durchsetzen. Die GlasfaserPlus ist eine eigenständige Firma, mit je 50 % Anteil der Telekom und des australischen Fond IFM (Investment Fund Management) und übernimmt den Netzausbau und den Netzbetrieb.
Mit der Telekom hat die GlasfaserPlus einen bekannten Partner an ihrer Seite. Die Telekom unterstützt die GlasfaserPlus als regional vertretener Dienstleister und bietet entsprechende Endkundenprodukte auf dem Netz der GlasfaserPlus an.
Im Rahmen dieses Gigabit-Projektes sollen 17.680 Adressen mit gigabitfähigen, symmetrischen Glasfaseranschlüssen erschlossen werden, die sich wie folgt auf die Kommunen verteilen:
| Förderfähige Adressen der teilnehmenden Kommunen |
insgesamt | 17.680 |
| Bad Münstereifel | 2.411 |
| Blankenheim | 2.226 |
| Dahlem | 622 |
| Euskirchen | 183 |
| Hellenthal | 2.117 |
| Kall | 1.290 |
| Mechernich | 4.516 |
| Nettersheim | 1.394 |
| Schleiden | 1.560 |
| Zülpich | 1.361 |
Chronologischer Projektverlauf im Überblick |
| 06.02. - 06.03.2024 | Branchendialog mit Netzbetreibern |
| 30.04. - 30.09.2024 | Förderaufruf des Bundes zur Antragseinreichung für Gigabit-Infrastrukturprojekte |
| 21.05. - 23.07.2024 | Öffentliches Markterkundungsverfahren |
| 19.09.2024 | Antrag auf Zuwendungen in vorläufiger Höhe beim Bund |
| 14.11.2024 | Zuwendungsbescheid des Bundes in vorläufiger Höhe |
| 28.11.2024 | Antrag auf Kofinanzierung und vorzeitigem Maßnahmebeginn beim Land NRW |
| 17.12.2024 | Genehmigung vorzeitiger Maßnahmebeginn |
| 07.04.2025 | Beginn des Auswahlverfahrens (europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) |
| 15.10.2025 | Eingang verbindlicher Angebote |
| 22.12.2025 | Erteilung des Auftrages an die GlasfaserPlus (vorbehaltlich der finalen Förderbescheide) |
| 22.12.2025 | Antrag auf Zuwendung in endgültiger Höhe beim Bund |
| Zuwendungsbescheid des Bundes in endgültiger Höhe | |
| Antrag auf Zuwendung beim Land | |
| Zuwendungsbescheid des Landes NRW | |
| Vertragsunterzeichnung durch Kreis Euskirchen und GlasfaserPlus | |
| Offizieller Spatenstich | |
Voraussichtlich 2. Halbjahr 2026 | Baubeginn |
| Inbetriebnahme | |
| Abschluss des Projektes (Verwendungsnachweis) |