Aktuelles Förderprojekt

Aktuelles Förderprojekt

Durch das Fortschreiten der Digitalisierung im Alltag sowie in der Arbeitswelt werden hohe Anforderungen an die flächendeckende Verfügbarkeit von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen gestellt. Gefordert ist eine Infrastruktur, die unabhängig von Ort und Zeit den erforderlichen Breitbandbedarf abdeckt und somit zu Erhalt und Weiterentwicklung bester Standortbedingungen für Wohnen, Arbeiten und Wirtschaften beitragen kann.

Im Rahmen der Gigabitstrategie hat die Bundesregierung daher das Ziel formuliert, dass bis zum Jahr 2030 eine solche Infrastruktur flächendeckend ausgebaut werden soll. 

Der Aufbau dieser digitalen Infrastruktur liegt vorwiegend in der Hand privatwirtschaftlicher Unternehmen. Wo ein privatwirtschaftlicher Ausbau aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit nicht erfolgt, unterstützen Bund und Land den Ausbau durch Fördermittel im sogenannten Graue-Flecken-Programm.

Die entsprechende Bundesförderrichtlinie – Gigabit-RL 2.0 – vom 30.04.2024 ermöglicht die Beantragung von Fördermitteln für einen flächendeckenden Gigabit-Ausbau bis Ende 2028. 

Der Fördersatz des Bundes beträgt 50 %. Das Land unterstützt den Gigabit-Ausbau im Rahmen der Kofinanzierung mit 40 % für finanzschwache Kommunen und mit 30 % für die übrigen Kommunen. Der kommunale Eigenanteil beträgt somit 10% bzw. 20 %.

Der Kreis Euskirchen sowie die kreisangehörigen Kommunen haben sich zum Ziel gesetzt, den Gigabitausbau im Kreisgebiet voranzutreiben und den Bedarf an einer breitbandigen Internetversorgung für die noch unterversorgten Gebiete zu decken. Der kostenintensive Gigabitausbau wird jedoch nicht ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln realisierbar sein. 

Daher haben der Kreis Euskirchen und die Kommunen eine gemeinschaftliche Umsetzung den Ausbau im Rahmen Gigabit-Förderprogramms durch den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen vereinbart.

Um eine flächendeckende Versorgung zu erzielen haben sich 10 der 11 kreisangehörigen Kommunen für einen geförderten Gigabitausbau der noch unterversorgten Gebiete ausgesprochen. Die Gemeinde Weilerswist nimmt nicht am Projekt teil, da durch einen angekündigten Eigenausbau von Netzbetreibern perspektivisch von einer fast vollständigen Versorgung auszugehen ist.

Der Kreis Euskirchen vertritt die Kommunen als bündelnder Antragsteller für Fördermittel und übernimmt die Projektbegleitung und Projektabwicklung.

Zur Ermittlung der noch nicht gigabitfähig versorgten Adressen und um das privatwirtschaftliche Ausbaupotenzial maximal auszuschöpfen führte der Kreis vor Beantragung von Fördermitteln intensive Gespräche mit zahlreichen Netzbetreibern (sog. Branchendialog) und führte anschließend ein öffentliches Markterkundungsverfahren durch, bei dem die Netzbetreiber aufgerufen waren, ihre Ist-Versorgung darzustellen und ihre Ausbauplanungen für die nächsten sieben Jahre anzugeben.

Unter Bezugnahme auf die Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens beantragte der Kreis am 19.09.2024 Bundesfördermittel nach dem sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 30.04.2024 und erhielt am 14.11.2024 eine Bewilligung in vorläufiger Höhe.

Darüber hinaus wurden am 28.11.2024 Fördermittel des Landes NRW im Rahmen der Kofinanzierung beantragt (eine Bewilligung erfolgt erst nach der finalen Bewilligung des Bundes).

In der Zeit vom 07.04.2025 und 22.12.2025 erfolgte das Vergabeverfahren, um unter Nutzung der gewährten Investitionsbeihilfen geeignete Netzbetreiber zu ermitteln, welche die notwendige Aufrüstung der Infrastruktur mit anschließendem Betrieb für die Dauer von mindestens 7 Jahren übernehmen.

Der Netzbetreiber GlasfaserPlus GmbH aus Köln konnte sich schließlich in dem aufwendigen und langwierigen Vergabeverfahren durchsetzen. Die GlasfaserPlus ist eine eigenständige Firma, mit je 50 % Anteil der Telekom und des australischen Fond IFM (Investment Fund Management) und übernimmt den Netzausbau und den Netzbetrieb.

Mit der Telekom hat die GlasfaserPlus einen bekannten Partner an ihrer Seite. Die Telekom unterstützt die GlasfaserPlus als regional vertretener Dienstleister und bietet entsprechende Endkundenprodukte auf dem Netz der GlasfaserPlus an.

Im Rahmen dieses Gigabit-Projektes sollen 17.680 Adressen mit gigabitfähigen, symmetrischen Glasfaseranschlüssen erschlossen werden, die sich wie folgt auf die Kommunen verteilen:

Förderfähige Adressen
insgesamt 17.680
Bad Münstereifel 2.411
Blankenheim 2.226
Dahlem 622
Euskirchen 183
Hellenthal 2.117
Kall 1.290
Mechernich 4.516
Nettersheim 1.394
Schleiden 1.560
Zülpich 1.361

FAQ

für Eigentümer, deren Anschluss im Rahmen des Kreisförderprojektes ausgebaut wird

Ein Glasfaseranschluss bedeutet heute für die eigene Immobilie einen wichtigen Standortfaktor, der zudem den Wert der Immobilie steigert, sei es bei Verkauf oder Vermietung von dieser.

Ein Glasfaseranschluss kann heute vielfältig genutzt werden. Häufig assoziiert man mit einem Internetanschluss die Nutzung eines Computers. Aber es gibt andere Endgeräte wie Fernseher, Radios oder Spielkonsolen, die einen schnellen Internetzugang benötigen, um alle Funktionen dieser Endgeräte auch voll in Anspruch nehmen zu können. Ebenfalls ist ein schneller Internetzugang bei der Nutzung von sozialen Medien (wie WhatsApp, Facebook oder Instagram) vorteilhaft. So ist es auch als Senior/in einfacher mit denen jungen Menschen (z.B. den Enkeln) in Kontakt zu bleiben. 

Darüber hinaus darf nicht außer Acht gelassen werden, dass ein Glasfaseranschluss auch den Wert der eigenen Immobilie steigert.

Der ausbauende Netzbetreiber benötigt die Erlaubnis des Eigentümers, damit alle nötigen Vorkehrungen getroffen werden können, um das betroffene Grundstück an das Glasfasernetz anzuschließen. Ohne die Erteilung der Zustimmungen können die Arbeiten auf dem Grundstück nicht beginnen. Gibt es mehrere Eigentümer (z.B. beide Ehepartner oder Eigentümergemeinschaften), ist die Zustimmung durch einen Eigentümer ausreichend.

Wenn der Eigentümer des Mehrfamilienhauses die Zustimmung zum Glasfaseranschluss erteilt hat, werden bei einem ersten Ortstermin die Begebenheiten besichtigt und die Vorgehensweise für die Verlegung des Glasfaseranschlusses festgelegt

Kann der Eigentümer die erteilte Erlaubnis für den Glasfaseranschluss zu einem späteren Zeitpunkt (während der Bauphase) widerrufen, sofern z.B. aufgrund der Örtlichkeit zu umfangreichen Bauarbeiten erforderlich wären, die der Eigentümer nicht gestatten möchte?

Ja, das ist möglich.

Es kommt in der Regel zu keinen Schäden am Haus und Vorgarten, da die Verlegung des Glasfaserkabels mittels der sogenannten Erdverdrängungsverfahren erfolgt. Nur in Ausnahmefällen, wenn beispielsweise Hindernissen im Erdreich wie Fremdleitungen oder eine schwierige Bodenbeschaffenheit vorliegen, muss in offener Bauweise gearbeitet werden. Selbstverständlich wird die Baugrube nach Beendigung der Baumaßnahme ordnungsgemäß verschlossen und verdichtet.

Es gibt verschiede Internetseiten, die eine Breitbandmessung am PC ermöglichen. Beispielsweise bietet die Bundesnetzagentur unter https://breitbandmessung.de/  eine solche Breitbandmessung an.

Grundsätzlich wird wiederhergestellt wie vorgefunden.

Die alte bestehende Leitung wird nicht zurückgebaut, sondern muss an Ort und Stelle verbleiben. 

Bei Mehrfamilienhäusern wird für jede Wohneinheit ein eigener Anschluss bis in die Wohnung verlegt. Aber nur dann, wenn ein Kundenauftrag für ein Produkt/Tarif vorliegt. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern wir ein Glasfaseranschluss pro Haus gebaut.

In den meisten Fällen ist das nicht der Fall. Dieser Sachverhalt wird mit dem Techniker bei der ersten Vorort-Begehung geprüft und mit dem Eigentümer besprochen.

Das ist nur dann möglich, wenn die Nebengebäude über eine eigene (neue) Hausnummer verfügen. Sprechen Sie hierzu gerne den Kreis Euskirchen an.

Ja, solche Gebäude erhalten im Zuge des Ausbaus eigene Hauszuführungen und Hausanschlüsse nach Abstimmung mit dem Kreis und Genehmigung durch den Fördergeber.

Ja, an bestehenden oberirdischen Anbindungen wird in der Regel nichts verändert.

Ja, sofern die Arbeiten die vom ausbauenden Netzbetreiber selbst oder von durch in beauftragte Unternehmen durchgeführt wurden. Erfolgen die Arbeiten durch den Eigentümer selbst, kann der Netzbetreiber keine Gewährleistung übernehmen.

Nein, es entstehen keine Kosten.

Für die Erstellung des Hausanschlusses vereinbart der Netzbetreiber einen Termin mit Ihnen. Die Immobilie muss für die Anschlussherstellung zugänglich sein, d.h. es muss jemand vor Ort sein.

Gebaut wird mit „Licht im Rücken", d.h.  bereits während oder unmittelbar nach Abschluss der Installationsarbeiten bei Ihnen ist das Signal verfügbar und Sie können direkt surfen.

Das kreisweite Gigabitprojekt sieht den Ausbau mit der zukunftsfähigen Glasfasertechnologie bis in die Gebäude (FTTH - Fiber to the home) vor. Damit wird bei den betreffenden Anschlüssen im Ausbaugebiet eine Datenübertragungsrate von bis zu 1 Gigabit, den am Markt verfügbaren Produkten folgend, möglich. 

Zurzeit sind im Rahmen des Bundesförderprogramms die Verlegung und der Anschluss an das Glasfasernetz kostenlos. Sollten Sie sich jetzt dagegen entscheiden und zu einem späteren Zeitpunkt dafür stimmen, müssen Sie die Kosten für den Anschluss an das Glasfasernetz selbst tragen (799,95 Euro – Stand Dezember 2025 – Baukostenzuschuss für den Hausanschuss).

Für den Glasfaseranschluss werden folgende Hardwarekomponenten kostenlos bereitgestellt:

  • Hausübergabepunkt
  • Netzanschluss (Network Termination)

Mit dem Hausübergabepunkt gelangt die Glasfaserleitung ins Haus. Der Netzanschluss wird im Anschluss zwischen den Hausübergabepunkt und den Router geschaltet.

Sie benötigen einen glasfaserfähigen Router. 

Bei Beauftragung eines neuen Tarifes zur Nutzung der Glasfaserbandbreite können Sie die notwendige Hardware mit beauftragen. Dieser kann für einen kleinen monatlichen Betrag gemietet oder über eine Einmalzahlung gekauft werden. Info hierzu erfahren Sie unter: www.telekom.de/kreis-euskirchen

Selbstverständlich können Sie Ihren eigenen Router weiter nutzen, vorausgesetzt er hat folgende technische Voraussetzungen:

  • Internet: Unterstützung von IPv4 sowie IPv6
  • LAN: 2 x 1000Base-T (2 x Gigabit-Ethernet)
  • Telefonie: Internettelefonie SIP-konform nach RFC 3261
  • Wireless: WLAN 802.11/b/g/n, (besser WLAN 802.11a/b/g/n/ac) simultan und WPA2-Verschlüsselung

Sie können Ihren Router und andere Endgeräte ohne die Hilfe eines Technikers in Betrieb nehmen. Eine ausführliche Beschreibung zur Verkabelung und Installation liegt dem Versandpaket Ihres neuen Routers bei.

Im geförderten Ausbau gibt keinen „Vertragszwang“. Während der Bauphase wird der Glasfaseranschluss für Sie kostenlos ins Haus gelegt. 

Wenn Sie jedoch das Glasfasernetz nutzen möchten, dann müssen Sie bei Ihrem gegenwärtigen Netzanbieter prüfen, ob Ihre aktuellen Tarifkonditionen mit dem Glasfasernetz kompatibel sind. Falls dies nicht der Fall ist müssen Sie einen Tarifwechsel vornehmen lassen. Wenn Ihr aktueller Anbieter keinen geeigneten Tarif für das Glasfasernetz Ihnen anbieten kann, dann können Sie auch den Anbieter wechseln. 

Ja, das ist möglich.

Für Rückfragen steht Ihnen die Telekom FTTH-Hotline zur Verfügung unter: 

0800 77 33 888

oder

www.telekom.de/kreis-euskirchen