Nach dem Ausbau

Nach dem Ausbau

Wie kann bei geförderten Anschlüssen die Bandbreite nach erfolgtem Ausbau genutzt werden?

Sobald der Hausanschluss funktionsfähig fertiggestellt ist, kann der Kunde bereits surfen. 

Für die vollumfängliche Nutzung muss der Endkunde ein entsprechendes Internetprodukt bestellen bzw. eine Tarifanpassung vornehmen lassen. Bei bestehenden Verträgen erfolgt keine automatische Vertragsumstellung. Für die Nutzung der höheren Bandbreite ist darüber hinaus ein neues, kompatibles Endgerät (Router) erforderlich. Bitte besprechen Sie diese Details mit der Telekom bzw. Ihrem Netzanbieter.

Da das über die Förderprogramme ausgebaute Glasfasernetz offen und diskriminierungsfrei für die am Markt tätigen Netzbetreiber und Anbieter errichtet wird (sog. Open Access), hat der Endkunde die freie Wahl, mit welchem Telekommunikationsanbieter er einen Vertrag abschließen möchte. Hierfür muss der ausgewählte Anbieter aber mit der GlasfaserPlus GmbH eine entsprechende Nutzungs-Vereinbarung getroffen haben und für das Glasfasernetz freigeschaltet sein.

Was passiert mit der alten Leitung, wenn ich einen neuen Glasfaseranschluss habe?

Die alte bestehende Leitung wird nicht zurückgebaut, sondern muss an Ort und Stelle verbleiben.