Nach dem Ausbau

Nach dem Ausbau

Wie kann bei geförderten Anschlüssen die Bandbreite nach erfolgtem Ausbau genutzt werden?

Für die in den Förderprojekten befindlichen Anschlüsse sind die Glasfaser-Hausanschlüsse kostenfrei. Um in den Genuss der Bandbreite zu kommen, ist jedoch Voraussetzung, dass der jeweilige Grundstückeigentümer dem Anschluss ins Gebäude, d.h. den erforderlichen Arbeiten auf dem Grundstück und dem Hausanschluss, zustimmt.
Vor Beginn der Arbeiten erhalten die im jeweiligen Bauabschnitt betroffenen Hausbesitzer eine entsprechende Information und können dann ihre Zustimmung rechtzeitig vor Baubeginn abgeben.

Mit dieser Zustimmung bindet sich der Hausbesitzer aber keinesfalls an einen bestimmten Telekommunikationsanbieter für die spätere Internetznutzung. Bei der Zustimmung zum Glasfaserhausanschluss geht es lediglich um die Errichtung der technischen Voraussetzung.

Im Hinblick auf eine mögliche Wertsteigerung durch die Anbindung der Immobilie an das Glasfasernetz wird den Hausbesitzern empfohlen, den Hausanschluss im Rahmen der Förderprojekte vornehmen zu lassen. Denn: Sollte sich ein Hausbesitzer erst zu einem späteren Zeitpunkt, d.h. nach dem Ausbau über das Kreisförderprojekt, für einen Glasfaseranschluss bis ins Haus entscheiden, muss er die Kosten hierfür (Telekom 799 Euro – Stand Juli 2022 – Baukostenzuschuss für den Hausanschuss) selbst tragen.

Sobald ein Bauabschnitt funktionsfähig fertiggestellt und buchbar ist, können sich die Endkunden in den jeweiligen Gebieten sofort an das aktive Netz anschließen lassen.
Für die vollumfängliche Nutzung muss der Endkunde ein entsprechendes Internetprodukt bestellen bzw. eine Tarifanpassung vornehmen lassen. Bei bestehenden Verträgen erfolgt keine automatische Vertragsumstellung. Für die Nutzung der höheren Bandbreite ist darüber hinaus ein neues, kompatibles Endgerät (Router) erforderlich. Bitte besprechen Sie diese Details mit der Telekom bzw. Ihrem Netzanbieter.

Da das über die Förderprogramme ausgebaute Glasfasernetz offen und diskriminierungsfrei  für die am Markt tätigen Netzbetreiber und Anbieter errichtet wird (sog. Open Access), hat der Endkunde die freie Wahl, mit welchem Telekommunikationsanbieter er einen Vertrag abschließen möchte. Der ausgewählte Anbieter muss aber mit der Telekom entsprechende Vereinbarungen getroffen haben und für das Glasfasernetz freigeschaltet sein.

Wie kommt die Glasfaser in mein Haus?

Hier finden Sie Informationen rund um den Glasfaserhausanschluss und die Vernetzung im Gebäude (Herausgeber: Gigabitbüro des Bundes).

https://gigabitbuero.de/so-kommt-die-glasfaser-zu-ihnen/

Was passiert mit der alten Leitung wenn ich einen neuen Glasfaseranschluss habe?

Die alte bestehende Leitung wird nicht zurückgebaut, sondern muss an Ort und Stelle verbleiben.