Aktuelle Informationen zum Straßenverkehrsamt

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Geförderte Ausbaugebiete

Geförderte Ausbaugebiete

Förderprogramm „Weiße Flecken“ – Anschlüsse < 30 Mbit/s

Für den Ausbau der noch nicht mit 30 Mbit/s erschlossenen Gebiete (sog. weiße Flecken) beauftragten die elf kreisangehörigen Kommunen den Kreis Euskirchen bereits in 2016/2017 mit der gebündelten Antragstellung und der Projektabwicklung. Im Dezember 2018 startete der Glasfaserausbau von rund 6.000 Haushalten, Unternehmen und Schulen mit Fördermitteln von Bund und Land NRW in Höhe von insgesamt 27.627.558,36 Mio. Euro und einem kommunalen Eigenanteil von 1.686.961,83 Mio. Euro.
Das Förderprojekt wurde zum 30.06.2022 beendet und ergänzt den in vielen Städten und Kommunen bereits abgeschlossenen oder noch laufenden bzw. vorgesehenen privat-/eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen. Weitere Informationen auf der Homepage der Telekom: www.telekom.de/kreis-euskirchen

Für Rückfragen steht Ihnen die Telekom FTTH-Hotline zur Verfügung unter: 0800 77 33 888

Ausblick: Förderprogramm „Graue Flecken“ – Anschlüsse < 1 GBit/s

Bund und Länder haben die Breitbandförderung gravierend erweitert.

Nun sind alle Adresspunkte zum geförderten Glasfaserausbau freigegeben, die bislang noch nicht über gigabitfähige Internetanschlüsse (Glasfaser oder Kabel-/Glasfaser) verfügen und eine solche auch nicht in den nächsten drei Jahren durch den privatwirtschaftlichen Ausbau erhalten sollen. und für die keine Absichten für einen privatwirtschaftlichen Ausbau eines Netzbetreibers in den nächsten drei Jahren besteht.

Der Kreis Euskirchen wird eine Antragstellung in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen prüfen, sobald der nächste Förderaufruf in 2024 startet

Förderprogramm „Krankenhäuser“ und „Gewerbegebiete“

Durch die Einführung einer bedarfsgerechten Aufgreifschwelle im Rahmen von zwei förderrechtlichen Sonderaufrufen, explizit nach dem Sonderaufruf für Gewerbe- und Industriegebiete und dem Sonderaufruf für Schulen und Krankenhäuser jeweils vom 15.11.2018, wird es zusätzlich zum Weiße-Flecken-Projekt möglich, den noch unterversorgten Krankenhäusern sowie Unternehmen in Gewerbegebieten gigabitfähige, symmetrische Anschlüsse zur Verfügung zu stellen.

Ausbau von Krankenhäusern

Im Rahmen des Förderprojektes „Krankenhäuser“ werden 3  2 Krankenhäuser bzw. vergleichbare Einrichtungen mit gigabitfähigen, symmetrischen Glasfaseranschlüssen versorgt.  
Der Kreis Euskirchen beantragte hierfür – als bündelnder Antragsteller für die betreffenden Kommunen – Fördermittel bei Bund und Land NRW (Kofinanzierung).
Für die Umsetzung des Projektes bewilligten der Bund sowie das Land NRW insgesamt Fördermittel in Höhe von 256.718,26 Euro. Die Kommunen müssen für den Ausbau einen Eigenanteil in Höhe von 28.524,25 Euro aufbringen. Der Baubeginn für das Projekt „Krankenhäuser“ erfolgte bereits am 11.11.2021 am Krankenhaus in Schleiden.

Ausbau von Unternehmen in Gewerbegebieten

Im Rahmen des Förderprojektes „Gewerbegebiete“ werden 321 Unternehmensstandorte innerhalb von ausgewiesenen Gewerbegebieten in den Kommunen Blankenheim, Euskirchen, Mechernich, Nettersheim und Schleiden mit gigabitfähigen, symmetrischen Glasfaseranschlüssen versorgt.
Der Kreis Euskirchen beantragte hierfür – als bündelnder Antragsteller für die betreffenden Kommunen – Fördermittel bei Bund und Land NRW (Kofinanzierung).

Für die Umsetzung des Projektes bewilligten der Bund sowie das Land NRW insgesamt Fördermittel in Höhe von 3.380.434 Euro. Die Kommunen müssen für den Ausbau einen Eigenanteil in Höhe von 375.609 Euro aufbringen.
Der Bau im Gewerbegebiet Euskirchen startete am 02.01.2023 und ist bereits überwiegend abgeschlossen. Auch in den weiteren Gewerbegebieten wird gebaut bzw. ist Glasfaser bereits verlegt.

Aufgrund förderrechtlicher Vorgaben dürfen innerhalb der Gewerbegebiete nur diejenigen Unternehmensstandorte einen Glasfaserhausanschluss erhalten, die nicht bereits an einer Glasfaser-Längstrasse liegen.
Führt eine vorhandene Glasfaser-Längstrasse an einem Gebäude vorbei und fehlt dort lediglich noch der Hausanschluss, gelten diese förderrechtlich als versorgt. Eine Förderung ist in diesem Fall ausgeschlossen.