Wie kann dieses Ziel erreicht werden?
Die Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandnetzen liegt vorrangig in der Hand von privatwirtschaftlichen Unternehmen (Netzbetreibern).
Wo ein privatwirtschaftlicher Ausbau der Netzbetreiber aus wirtschaftlichen Gründen oder durch erschwerte Bedingungen nicht erfolgt, unterstützen Bund und Länder den Ausbau der Breitbandbandnetze durch Förderprogramme.
Grundsätzlich sollen im Rahmen der Förderprogramme insbesondere solche Regionen unterstützt werden, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau bedingt durch erhebliche Erschwernisse besonders unwirtschaftlich ist. Hierzu gehören zum Beispiel großflächige Gebiete mit geringer Einwohnerzahl.
Der Kreis Euskirchen ist insgesamt ländlich geprägt, weist viele Waldflächen auf und zeichnet sich durch eine hügelige Topografie, teilweise mit gewundenen Tallagen und bandartigen Siedlungsstrukturen aus.
Bislang wurde der Breitbandausbau im Kreis Euskirchen im Rahmen des privat-/eigenwirtschaftlichen Ausbaus von Netzbetreibern durchgeführt; eine Förderung des Ausbaus in unterversorgten Gebieten durch die kreisangehörigen Kommunen war aufgrund der Finanzlage kaum möglich.
Da die Digitalisierung jedoch zunehmend alle Lebensbereiche bestimmt und die Verfügbarkeit von Breitband mehr und mehr zu einem entscheidenden Standortfaktor wird, müssen jetzt die digitalen Infrastrukturen für die Zukunft geschaffen werden.
In Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen ist beabsichtigt, den Ausbau von leistungsfähigen Breitbandnetze weiter voranzutreiben und die digitale Entwicklung zu forcieren. Wo kein privatwirtschaftlicher Eigenausbau erfolgt, sollen Fördermittel von Bund und Land NRW in Anspruch genommen werden. Der Kreis Euskirchen tritt dabei als bündelnder Antragsteller für die elf kreisangehörigen Kommunen auf und realisiert die Projekte als gemeinsame Aufgabe.
Förderprogramm „Weiße Flecken“ – Anschlüsse < 30 Mbit/s
Für den Ausbau der noch nicht mit 30 Mbit/s erschlossenen Gebiete (sog. weiße Flecken) beauftragten die elf kreisangehörigen Kommunen den Kreis Euskirchen bereits in 2016/2017 mit der gebündelten Antragstellung und der Projektabwicklung. Im Dezember 2018 startete der Glasfaserausbau von Haushalten, Unternehmen und Schulen mit Fördermitteln von Bund und Land NRW in Höhe von insgesamt 27.627.558,36 Mio. Euro und einem kommunalen Eigenanteil von 1.686.961,83 Mio. Euro. Das Förderprojekt wurde zum 30.06.2022 beendet und ergänzt den in vielen Städten und Kommunen bereits abgeschlossenen oder noch laufenden bzw. vorgesehenen privat-/eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen.
Förderprogramme „Krankenhäuser“ und „Gewerbegebiete“
Durch die Einführung einer bedarfsgerechten Aufgreifschwelle im Rahmen von zwei Sonderaufrufen, explizit nach dem Sonderaufruf für Gewerbe- und Industriegebiete und dem Sonderaufruf für Schulen und Krankenhäuser jeweils vom 15.11.2018, wurde es möglich, den noch unterversorgten Krankenhäusern sowie Unternehmen in Gewerbegebieten gigabitfähige, symmetrische Anschlüsse zur Verfügung zu stellen.
Entsprechende Fördermittel sind beantragt und bereits bewilligt.
Ausblick: Förderprogramm „Graue Flecken“
Bund und Länder haben die Breitbandförderung beginnend im Frühjahr 2021 in zwei Stufen gravierend erweitert.
In Phase 1 werden bis zum 31.12.2022 alle Adresspunkte zum geförderten Glasfaserausbau freigegeben, die bislang mit Bandbreiten von weniger als 100 Mbit/s im Download versorgt sind und für die keine Absichten für einen privatwirtschaftlichen Ausbau eines Netzbetreibers in den nächsten drei Jahren besteht.
In Phase 2 soll ab dem 01.01.2023 die o.g. Aufgreifschwelle entfallen, so dass die Breitbandförderung dann auch für Adresspunkte offensteht, die zwar bereits über Bandbreiten von mehr als 100 Mbit/s im Download verfügen, aber noch nicht über gigabitfähige Internetanschlüsse (Glasfaser oder Kabel-/Glasfaser) verfügen und eine solche auch nicht in den nächsten drei Jahren durch den privatwirtschaftlichen Ausbau erhalten sollen. Die für Phase 2 erforderliche angepasste Förderrichtlinie wird voraussichtlich erst im ersten Halbjahr 2023 erlassen, so dass aktuell noch keine Förderanträge möglich sind.
Privatwirtschaftlicher Glasfaserausbau durch Netzbetreiber:
Um einen kreisweiten Überblick über die Versorgungslage und die Eigenausbauabsichten der Netzbetreiber zu erhalten, erstellt der Kreis derzeit eine Masterplanung, in der sämtliche Aspekte des funk- und leitungsbasierten Breitbandnetzes zusammengetragen und kommunenübergreifend bewertet werden. Ziel ist es, konzeptionelle und planerische Grundlagen für eine flächendeckende, gigabitfähige Versorgung auf Kreisebene bereitzustellen. Die Ergebnisse der Masterplanung werden die Vorbereitung von zukünftigen Förderanträgen zum „Graue-Flecken“-Programm unterstützen und mögliche Synergien zwischen potentiell förderfähigen und eigenwirtschaftlich auszubauenden Anschlüssen aufzeigen.
Im Rahmen einer öffentlichen Versorgungsabfrage zur Masterplanung zeigte sich, dass es nun auch im Kreis Euskirchen privatwirtschaftliche Eigenausbauabsichten gibt, die eine Versorgung zahlreicher Gebiete erwarten lässt. Basierend auf den Meldungen der Netzbetreiber wurden bereits potenzielle Gebiete für den Eigenausbau identifiziert und hierzu Gespräche mit den Netzbetreibern geführt.
Der Fokus der Kommunen und des Kreises liegt nun darauf, den privatwirtschaftlichen Glasfaserausbau vorantreiben und möglichst wenige Gebiete in ein neues Förderverfahren einzubringen. Hierzu werden die Gespräche mit den Netzbetreibern intensiviert. In einigen Kommunen starteten die Netzbetreiber bereits ihre Vorvermarktungsphasen.