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Genehmigungsbescheide von IED-Anlagen

Genehmigungsbescheide von IED-Anlagen

Die Europäische Union (EU) hat 2011 die sogenannte Industrieemissions-Richtlinie (IED) erlassen, die für bestimmte Anlagen maßgeblich ist, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können. Diese europäischen Bestimmungen sind in das deutsche Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) übernommen worden.

Zur Schaffung eines einheitlichen Standards zur Vermeidung von nachteiligen Umweltauswirkungen hat die EU für verschiedene Produktionstechnologien die besten verfügbaren Technologien (BVT) dokumentiert. Diese BVT werden regelmäßig aktualisiert und sind bei der Genehmigung von Vorhaben zu berücksichtigen.

Der Kreis Euskirchen ist gemäß § 10 Abs. 8a BImSchG verpflichtet, Genehmigungen, die für Anlagen der IED-Liste erteilt worden sind, im Internet unter einem Hinweis auf das entsprechende BVT-Blatt zu veröffentlichen.

Hier finden Sie die Genehmigungsbescheide der IED-Anlagen als Download: