Fahrradfahren: Recht & Sicherheit

Fahrradfahren: Recht & Sicherheit

Wo dürfen Radfahrende überhaupt fahren?

Fahrräder sind Fahrzeuge. Fahrzeuge gehören auf die Fahrbahn. Überall, wo nicht so schnell gefahren wird oder nur wenige Autos unterwegs sind, ist das kein Problem.
Viele Einbahnstraßen sind in Gegenrichtung für Radfahrende freigegeben. Zu erkennen ist das am Zusatzschild "Radfahrende frei". Am anderen Ende der Einbahnstraße können die Autofahrende am Zusatzschild "Radverkehr in beide Richtungen" erkennen, dass mit entgegen kommenden Personen auf dem Rad zu rechnen ist.

... auf Gehwegen?

Gehwege sind für Radfahrende tabu.
Ausnahme: Kinder dürfen auf dem Gehweg fahren, bis sie 10 Jahre alt sind. Kinder unter 8 Jahren müssen sogar auf dem Gehweg fahren.
Aber Vorsicht: Beim Überqueren der Fahrbahn müssen sie immer absteigen und die Autos vorlassen.
Gehwege mit dem Zusatzschild "Radverkehr frei" dürfen auch von erwachsenen Radfahrenden benutzt werden. Wer möchte, kann aber auch auf der Fahrbahn fahren.

... auf Radwegen oder gemeinsamen Rad- und Gehwege?

Radwege oder gemeinsame Rad- und Gehwege  müssen von Radfahrenden benutzt werden, wenn ein blaues Schild "Radweg" oder "gemeinsamer Rad- und Gehweg" angebracht ist. Radwege ohne das blaue Schild dürfen Radfahrende benutzen, müssen es aber nicht.

Radwege liegen in Fahrtrichtung rechts und dürfen nur in dieser Richtung benutzt werden. Ausnahme: wenn auch für die Gegenrichtung ein blaues Radwegeschild aufgestellt ist, kann der Weg in beide Richtungen befahren werden. Als Hinweis wird das Radwegeschild dann meist durch ein weißes Schild mit zwei Pfeilen ergänzt.

... auf land- und forstwirtschaftlichen Wegen?

Radfahrende dürfen auch die meisten land- und forstwirtschaftlichen Wege benutzen. Zu erkennen ist das am "Radverkehr frei"-Schild unter dem "Einfahrt verboten - Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei".

Die landwirtschaftlichen Fahrzeuge dürfen nicht behindert werden!

 

Vorfahrtsregelungen:

Für Radfahrende auf der Fahrbahn gelten die gleichen Vorfahrtsregeln wie für andere Fahrzeuge.
Vorfahrt vor Rechts- & Linksabbiegern:
Geradeaus fahrende Radfahrende haben immer Vorrang vor Abbiegern von der selben (übergeordneten) Straße. Den Vorrang vor der untergeordneten Straße regelt eine entsprechende Beschilderung. Die Furtmarkierung (rote Farbfläche) dient hier der optischen Unterstützung.
Zebrastreifen sind für zu Fuß gehende Personen gemacht. Der Radverkehr hat keine Vorfahrt. Radfahrende müssen absteigen und schieben, wenn sie den Zebrastreifen nutzen wollen. Wenn eine rot markierte Fahrradfurt neben dem Zebrastreifen liegt, hat der Radverkehr Vorfahrt.
Beim Überqueren von Hauptstraßen helfen oft Verkehrsinseln, im Fachjargon Fahrbahnteiler genannt. Die Straßen kann in zwei Zügen überquert werden. Radfahrende müssen hier die Vorfahrt achten.

 

Radweg oder Straße?

Manchmal haben Sie die Wahl ... lesen Sie auch in diesem Flyer schnell und übersichtlich.

 

Bußgeldkatalog für Fahrradfahrende:

Bussgeldkatalog für Fahrradfahrende

 

Tipps für Fahrten mit E-Bikes, Pedelecs, S-Pedelecs oder E-Scooter:

hier geht´s zum Flyer

 

Regeln für Mountainbiker

Mountainbiker*innen sind, genauso wie Wandernde, Personen, die den Wald nutzen. Mit einem fairen und rücksichtsvollen Verhalten aller, kann die Natur in Ruhe erlebet werden. Die DIMB TrailRules sind ein allgemein anerkannter Verhaltenskodex, dessen Einhaltung ein vernünftiges Miteinander garantiert!

Wegregeln

  1.  Fahre nur auf Wegen.
  2. Hinterlasse keine Spuren.
  3. Halte dein Mountainbike unter Kontrolle.
  4. Respektiere andere Naturnutzer.
  5. Nimm Rücksicht auf Tiere.
  6. Plane im Voraus.