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Personalversammlung

Die Kreisverwaltung Euskirchen ist am Mittwoch, dem 18.06.2025, ganztägig geschlossen.

Immissionsschutz

Immissionsschutz

Der Immissionsschutz ist ein Bereich des Umweltschutzes, der sich insbesondere mit den Themen Luftverunreinigungen, Lärm und Gerüche befasst. Auch Licht, Wärme oder Erschütterungen können in den Bereich fallen.

Aufgaben des Kreises

Der Kreis Euskirchen ist seit Inkrafttreten des "Gesetzes zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts" am 01.01.2008 Untere Immissionsschutzbehörde (UIB).

Dieser Arbeitsbereich befasst sich schwerpunktmäßig mit der Genehmigung und Überwachung gewerblicher und industrieller Anlagen. Dabei spielt die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften die zentrale Rolle. Für große Industrieanlagen, wie Kraftwerke, Chemiebetriebe, die Zuckerfabrik und das Hammerwerk ist weiterhin die Bezirksregierung Köln zuständig.

Die wesentliche gesetzliche Grundlage ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Zu den Aufgaben gehört auch die Bearbeitung von sogenannten Nachbarbeschwerden (z.B. über Lärm, Gerüche usw.).

Als Träger öffentlicher Belange ist die UIB außerdem an der Bauleitplanung der Städte und Gemeinden beteiligt. Dabei sollen durch bedarfsgerechte Planung spätere Nutzungskonflikte zwischen gewerblichen Betrieben und angrenzender Wohnbebauung vermieden werden.

Außerdem wird die UIB bei Bauvorhaben, bei denen der Immissionsschutz von Bedeutung sein kann, beteiligt. Dies betrifft insbesondere Gewerbebetriebe.

Für Anlagen, die bestimmte Grenzen - z. B. bei Durchsatzkapazitäten oder Lagermengen - überschreiten, ist die UIB selbst Genehmigungsbehörde. Die Grenzen legt die 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) fest.

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