Ab dem 01.01.2008 gehören zu den Aufgaben des Kreises Euskirchen
- die Gewährung von Elterngeld und
- die Beratung zur Elternzeit nach Bundeselterngeld- und -elternzeitgesetz.
Die Aufgaben werden in der Abt. Soziales wahrgenommen. Weitere Informationen finden Sie daher unter "Soziales".